Die Informationen im kommerziellen und behördlichen Bereich
- liegen zu 80 % in papiergebundener Form vor,
- doch werden 80 % digital erstellt, bzw. fallen so an
- zu 35 % werden sie digital versandt bzw. empfangen
- für die „steuerlich relevanten Daten“ gilt ab 01.01.2002 100 %ige Digitalisierungspflicht
Untersuchungen bezüglich der Papieraufbewahrung zeigen:
- ca. 20 % aller Dokumentenzugriffe sind erfolglos: Die Dokumente sind falsch abgelegt, verschwunden oder anderswo in Bearbeitung.
- Durchschnittlich wird jedes Dokument 5 X kopiert
- Die International Data Corperation (IDC) schätzt, dass 10-15 % der Erlöse eines Unter-nehmens für die Erzeugung, Verwaltung und Verteilung von Dokumenten ausgegeben werden.
Die Arbeitsgemeinschaft wirtschaftliche Verwaltung (AWV) hat bereits in 1998 das Rationalisierungspotential durch digitales Informationsmanagement wie folgt eingeschätzt:
- Reduzierung der Bearbeitungszeit 50-90 %
- Senkung der Bearbeitungskosten je Dokument 20-40 %
- Erhöhung der Sachbearbeiterproduktivität 20-30 %
- Verkürzung der Durchlaufzeiten 20-40 %
Folgende Untersuchungsergebnisse des Fraunhofer Institutes zeigen deutlichen Handlungsbedarf:
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